Erneuerbare Energie gemeinsam nutzen
In Österreich ermöglicht eine Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), dass sich Personen zusammenschließen, und darüber gemeinsam Energie- produzieren- speichern- verbrauchen oder – verkaufen.
Als neue Möglichkeiten hierfür stehen
– Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG) oder
– Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
zur Verfügung.
Seit 2017 bestand bereits die Möglichkeit einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage. Hierbei kann PV-Strom auf einem Gebäude produziert und von den Bewohnern oder Mietern des Gebäudes genutzt werden.
Was ist eine Energiegemeinschaft?
Bei einer Energiegemeinschaft (EEG) schließen sich Personen z.B. zu einem Verein zusammen. Innerhalb der Vereinsmitglieder kann Strom verbraucht oder verkauft werden.
Der Strom-Überschuss der Mitglieder mit PV-Anlage, wird von jenen mit Strombedarf verbraucht.
Die Verrechnung erfolgt innerhalb des Vereins mit den Mitgliedern zu einem festzulegenden Preis. Neben dem günstiger Strompreis bzw. höheren Einspeisevergütung, erspart man sich auch einen Teil der Netzgebühren.
Wer kann an einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft teilnehmen?
Lt. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) § 69 Abs 2 dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder kleine und mittlere Unternehmen Mitglieder oder Gesellschafter einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft sein.
Muss ich eine Photovoltaik Anlage haben, um Mitglied zu werden?
Nein. Um die Vorteile einer Energiegemeinschaft optimal zu nutzen, bedarf es einerseits Mitglieder, die Strom zur Verfügung stellen (Überschusseinspeiser) und andererseits Personen, die Strom beziehen möchten. Im Idealfall wird aus der Energiegemeinschaft soviel Strom bezogen, wie Überschuss-Strom vorhanden ist.
Woher kommt der Strom, wenn in der Energiegemeinschaft zu wenig produziert wird?
Jedes Mitglied hat neben der Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft einen Vertrag mit einem Stromanbieter. Von diesem wird Strom bezogen, wenn zu wenig oder kein Strom in der EEG vorhanden ist.
Welchen Nutzen hab ich als Mitglied?
Ein wesentlicher Gedanke ist der Bezug und der Verbrauch von regionalem Strom. Finanziell ergibt sich auf beiden Seiten die Möglichkeit sowohl Bezug- als auch Abnahmepreis gegenüber dem Marktpreis zu optimieren. Auf Seite der Strombezieher liegt jedenfalls eine Ersparnis bei den Netzgebühren vor.
Am Beispiel Niederösterreich ergibt sich folgendes Einsparungspotential durch eine Energiegemeinschaft
Preisbestandteil | ohne EEG | lokale EEG | regionale EEG | |
EEG Reduktion Netzentgelte | 57% | 28% | ||
Netznutzungsentgelt | ct/kWh | 4,450 | 1,914 | 3,204 |
Netzverlustentgelt | ct/kWh | 0,783 | 0,337 | 0,564 |
Elektrizitätsabgabe | ct/kWh | 0,100 | 0,000 | 0,000 |
Erneuerbaren Förderbeitrag | ct/kWh | 0,000 | 0,000 | 0,000 |
Umsatzsteuer (20%) | ct/kWh | 1,067 | 0,450 | 0,754 |
Summe | ct/kWh | 6,400 | 2,700 | 4,521 |
Einsparung Gebühren | ct/kWh | 3,699 | 1,878 |
Werte NE7 gemessene Leistung für Niederösterreich Stand 2024; Gesamtübersicht E-Control
Wo befindet sich eine Energiegemeinschaft in meiner Nähe?
Eine Übersicht der aktuell aktiven Erneuerbaren Energiegemeinschaft und Bürgerenergiegemeinschaften gibt es unter diesem Link.
Weiters können Sie sich bei Ihren Gemeinde informieren, ob bereits eine Energiegemeinschaft besteht.
Wie gründet man eine Energiegemeinschaft?
Gerne beraten und begleiten wir bei der Gründung und und Betrieb einer Energiegemeinschaft.
Fragen?
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns per Mail an office@steuerwehr.at oder telefonisch unter 02574 82114
Weiterführende Informationen zu Energiegemeinschaften
Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften
Energie- und Umweltagentur Niederösterreich
PV-Gemeinschaft.at
Bundesverband Photovoltaic Austria